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Powerbank im Flugzeug 2026: Das gilt jetzt

Powerbank im Flugzeug 2026: neue ICAO-Regeln, Wattstunden-Grenzen und wie du deine mAh-Angabe richtig umrechnest, damit die Powerbank sicher mit ins Handgepäck darf.

von BNT OnlinestoreVeröffentlicht am 9. Juli 20262 Min. Lesezeit
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Seit den verschärften ICAO-Vorgaben vom März erreichen uns kurz vor der Reisesaison auffällig viele Fragen: Darf die Powerbank überhaupt noch mit ins Handgepäck, und wenn ja, bis zu welcher Kapazität? Die Kurzantwort lautet meistens Ja – aber nur, wenn du weißt, worauf es ankommt.

Die Wattstunden-Grenze, auf die es wirklich ankommt

Nicht die mAh-Zahl auf der Verpackung ist für die Fluggesellschaft entscheidend, sondern die Wattstundenzahl (Wh). Bis 100 Wh darfst du eine Powerbank ohne Rücksprache mit der Airline mitnehmen. Zwischen 100 und 160 Wh brauchst du vorab eine Freigabe der Fluggesellschaft. Alles darüber ist grundsätzlich verboten, unabhängig vom Gepäckstück.

mAh in Wattstunden umrechnen: So geht’s

Auf dem Gehäuse steht fast immer nur die mAh-Zahl, nicht die Wattstunden – die musst du selbst kurz umrechnen. Die Formel: Wh = (Nennspannung in V × Kapazität in mAh) ÷ 1000. Die Nennspannung liegt bei den meisten Powerbank-Zellen bei 3,7 Volt.

Ein Rechenbeispiel mit unserer eigenen VoltCore 20.000 mAh Powerbank: 3,7 V × 20.000 mAh ÷ 1000 ergibt rund 74 Wh – deutlich unter der 100-Wh-Grenze und damit ohne Rücksprache mit der Airline flugtauglich. Wer unsicher ist, findet die genaue Wattstundenangabe häufig zusätzlich klein aufgedruckt auf der Rückseite der Powerbank.

Nur ins Handgepäck, niemals ins Aufgabegepäck

Powerbanks gehören ausschließlich ins Handgepäck. Diese Regel gilt unabhängig von der Kapazität und wird an vielen Sicherheitskontrollen inzwischen gezielt abgefragt. Der Grund ist der gleiche wie bei anderen Lithium-Akkus: Im Frachtraum lässt sich ein möglicher Zellenbrand im Ernstfall deutlich schwerer erkennen und bekämpfen als in der Kabine.

Was sich seit dem 27. März 2026 geändert hat

Seit diesem Datum gilt für alle 193 ICAO-Mitgliedsstaaten eine strengere Vorgabe: Powerbanks dürfen während des Flugs nicht mehr über die USB-Anschlüsse oder Steckdosen am Sitz aufgeladen werden. Einige Airlines gehen inzwischen noch weiter und untersagen grundsätzlich das Laden von Smartphone oder Tablet über eine mitgeführte Powerbank während des Fluges. Diese zusätzlichen Einschränkungen legt jede Fluggesellschaft aktuell noch selbst fest – ein Blick in die Beförderungsbedingungen vor Abflug lohnt sich deshalb zusätzlich zu den ICAO-Basisregeln.

Was wir Kunden vor dem Abflug empfehlen

Wattstundenzahl vorher ausrechnen oder auf der Powerbank nachsehen, die Powerbank ausschließlich im Handgepäck verstauen, und bei der jeweiligen Airline direkt nachschauen, ob es über die ICAO-Basisregeln hinaus eigene Einschränkungen gibt – gerade bei Nicht-EU-Airlines unterscheidet sich das teils spürbar.

Unsere Einschätzung

Für die meisten Reisenden ändert sich praktisch nichts: Eine Powerbank mit haushaltsüblicher Kapazität von 10.000 bis 20.000 mAh liegt mit rund 37 bis 74 Wh sicher unter der 100-Wh-Grenze und darf weiterhin problemlos mit ins Handgepäck. Wer regelmäßig fliegt, sollte sich trotzdem einmal die neue Regel zum Laden während des Flugs einprägen – die wird an Bord inzwischen spürbar konsequenter durchgesetzt als noch vor einem Jahr.

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